Fertighäuser aus den 1960er bis 1980er Jahren stellen eine eigene Sanierungsklasse dar. Wer eines kauft oder geerbt hat, bekommt oft ein Gebäude, das heute weder den energetischen Standards entspricht noch den Schadstoffanforderungen – und das gleichzeitig in seiner Konstruktion Besonderheiten hat, die bei konventionellen Mauerwerksbauten nicht auftreten. Die Sanierung eines Fertighauses erfordert deshalb ein anderes Vorgehen als die Sanierung eines gemauerten Altbaus.
Dieser Artikel erklärt, worauf es bei der Sanierung von Fertighäusern ankommt: von der Schadstoffanalyse über die typischen Schwachstellen bis zur richtigen Reihenfolge der Maßnahmen und den aktuellen Fördermöglichkeiten.
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Was Fertighäuser besonders macht – und wo die typischen Schwachstellen liegen
Fertighäuser aus den 1960er bis 1990er Jahren wurden in Holzrahmen- oder Tafelbauweise errichtet: tragende Holzrahmen, ausgefacht mit Dämmstoffen, verkleidet mit Spanplatten oder Faserzementplatten, außen oft mit Asbestplatten (bis Ende der 1980er Jahre) oder dünnschichtigen Kunststoffverkleidungen. Das ist grundlegend verschieden von einem gemauerten Ziegelhaus und hat direkte Konsequenzen für die Sanierung.
- Schadstoffe in Baustoffen: Gebäude aus den 1960er bis Ende der 1980er Jahre können Asbest in Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Bodenbelägen und Rohrisolierungen enthalten. Holzschutzmittel auf Basis von PCP (Pentachlorphenol) und Lindan – beide heute verboten – wurden bis in die 1980er Jahre standardmäßig eingesetzt. Formaldehyd aus Spanplattenkleber entgast über Jahrzehnte. Alle drei Stoffe erfordern bei Sanierungsarbeiten spezifisches Vorgehen.
- Unzureichende Dämmung: Die ursprünglichen Dämmstärken entsprechen modernen Standards nicht annähernd. Holzrahmen mit 80–100 mm Mineralwolle (typisch für die 1970er Jahre) erreichen einen U-Wert von ca. 0,5 W/(m²K) oder schlechter – gegenüber dem GEG-Neubaustandard von 0,24 W/(m²K). Das bedeutet hohe Heizkosten und oft auch thermische Brücken an allen Anschlüssen.
- Feuchte und Schimmel in Hohlräumen: Mangelhafte oder fehlende Dampfsperren und schlechte Abdichtungen im Sockelbereich führen dazu, dass Feuchtigkeit in die Wandaufbauten eindringt und dort über Jahre Schimmel und Fäulnis an Holzteilen erzeugt – oft unsichtbar hinter Verkleidungen. Das klassische Symptom: modrig-feuchter Geruch, der auf Schimmel oder feuchtebedingte Schäden hinweist.
- Haustechnik veraltet: Elektrische Anlagen aus den 1960er bis 1980er Jahren haben keine ausreichende Anzahl von Stromkreisen für moderne Lasten (Wallbox, Wärmepumpe, Induktionsherd) und keine Schutzleiter in alten Zwei-Leiter-Installationen. Wasserleitungen können aus Blei (vor 1973), Stahl (korrosionsanfällig) oder frühem Kupfer bestehen.
- Konstruktive Eigenheiten: Der Holzrahmen kann keine unbegrenzte Zusatzlast tragen – ein dicker WDVS-Aufbau außen kann die Statik des Sockels belasten. Anbau und Aufstockung erfordern immer eine statische Prüfung. Verbindungen zwischen alten und neuen Bauteilen sind Wärmebrücken, wenn sie nicht sorgfältig geplant werden.

Vor der Sanierung: Was zwingend zu klären ist
- Schadstoffgutachten beauftragenNoch bevor ein Handwerker das Haus betritt, muss ein Sachverständiger eine Schadstoffanalyse durchführen. Probennahme aus Bodenbelägen, Fassadenplatten, Rohrisolierungen, Holzbauteilen und Dacheindeckung. Ergebnis: ein Schadstoffinventar, das die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte ist und die Entsorgungskosten kalkulierbar macht.
- Sachverständigen für Bausubstanz einschaltenEin Bausachverständiger prüft Zustand des Holzrahmens (Fäulnis, Schädlinge), Feuchte in den Hohlräumen, Zustand der Abdichtungen im Kellerbereich, Statik für geplante Zusatzlasten. Typisch für Fertighäuser dieser Bauepochen: Schäden am Holzwerk sind von außen oft nicht erkennbar und zeigen sich erst nach Öffnen der Verkleidungen – ein Gutachten vor Baubeginn ist deshalb unverzichtbar.
- Energieberater einschalten und iSFP erstellenEin DENA-zertifizierter Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der alle Maßnahmen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit priorisiert. Die Kosten für den iSFP (ca. 500–1.500 €) werden zu 80 % über das BAFA gefördert. KfW-Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden – das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.
- Baupläne und Herstellerunterlagen sichernUrsprüngliche Baupläne, Typenbucheintrag (bei Serienbauten), Wartungsberichte und frühere Umbaumaßnahmen sind entscheidend für die Planung. Viele Fertighaushersteller aus den 1960er bis 1980er Jahren existieren nicht mehr; beim Landesarchiv oder beim Deutschen Fertighaus-Archiv können Originalpläne manchmal noch beschafft werden.

Die richtige Reihenfolge: Was beim Fertighaus gilt
Die grundsätzliche Reihenfolge der Sanierung – von außen nach innen, Rohbau vor Ausbau, Technik vor Oberfläche – gilt auch beim Fertighaus. Mit einigen wichtigen Besonderheiten:
| Phase | Maßnahme | Fertighaus-Besonderheit |
|---|---|---|
| 1. Schadstoffsanierung | Asbest, PCP-Holz, Formaldehyd-Spanplatten entfernen | Muss vor allen anderen Arbeiten erfolgen; nur zertifizierte Fachbetriebe; separate Entsorgung |
| 2. Rohbau/Statik | Schäden am Holzrahmen, Fäulnis, Schimmel sanieren | Statiker einbeziehen; beschädigte Gefache oft erst nach Öffnen der Verkleidungen sichtbar |
| 3. Abdichtung Sockel/Keller | Kellerabdichtung, Sockeldämmung erneuern | Verfaulte Sockeldämmung ist häufig; Abdichtung muss kompatibel mit Holzkonstruktion sein |
| 4. Haustechnik roh | Leitungen Wasser, Heizung, Elektro verlegen | Heizung erst nach Dämmplanung dimensionieren; Wärmepumpe braucht niedrige Vorlauftemperaturen |
| 5. Fassadendämmung/-erneuerung | WDVS oder hinterlüftete Fassade mit neuer Bekleidung | Gewicht prüfen; bei Holzrahmen bevorzugt hinterlüftete Fassade; Wärmebrücken an Holzrahmen sorgfältig behandeln |
| 6. Dach | Dämmung, Eindeckung, ggf. Aufsparrendämmung | Dampfsperre/-bremse muss zur Gesamtkonstruktion passen; Aufsparrendämmung oft günstiger als Zwischensparren beim Fertighaus |
| 7. Fenster, Innenausbau, Haustechnik fertig | Wie bei konventionellem Altbau | Kein Unterschied zur allgemeinen Sanierungsreihenfolge |
Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Sanierungsreihenfolge findet sich im Artikel richtige Reihenfolge bei einer Sanierung – die dort beschriebenen 16 Schritte gelten für Fertighäuser mit den oben genannten Besonderheiten.

Dämmung: Was beim Fertighaus möglich ist
Die energetische Ertüchtigung eines Fertighauses beginnt bei der Dämmung. Aktuelle Kostenwerte (2025/26):
- Fassadendämmung (WDVS): 160–200 €/m² inkl. Gerüst und Arbeit (Richtwert Verbraucherzentrale 2025/26). Beim Fertighaus ist zu prüfen, ob die Holzkonstruktion das Gewicht des WDVS trägt. Alternative: hinterlüftete Fassade mit neuer Außenbekleidung aus Holz, Faserzement oder Metall – aufwändiger, aber technisch oft besser geeignet und lässt Feuchtigkeit aus der Konstruktion entweichen.
- Dachsanierung mit Dämmung: 100–220 €/m² je nach Material und Zugänglichkeit. Aufsparrendämmung ist beim Fertighaus oft wirtschaftlicher als Zwischensparren, weil der vorhandene Sparrenquerschnitt zu schmal für ausreichende Dämmstärken ist.
- Kellerdeckendämmung: 30–80 €/m² – eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen, die am schnellsten amortisiert.
- Fensteraustausch: 600–1.200 € pro Fenster inkl. Einbau. Dreifachverglasung (U-Wert ≤ 0,8 W/m²K) ist der Standard für energetische Sanierungen; Einbau nach Außendämmung, damit Fenster korrekt in der Dämmebene sitzen.

Förderung: Was beim Fertighaus gilt
Fertighäuser sind bei der KfW- und BAFA-Förderung nicht benachteiligt – alle Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten unabhängig vom Konstruktionssystem:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): 15–20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung; bis zu 70 % für Heizungstausch auf erneuerbare Energien. Antrag bei BAFA zwingend vor Beauftragung des Handwerkers.
- BEG WG (Wohngebäude): Fördert Komplettsanierungen auf KfW-Effizienzhaus-Niveau mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss. Je besser das erreichte Niveau (EH 70, EH 55, EH 40), desto höher der Zuschuss. Für den höchsten Zuschuss (KfW-Nachhaltigkeitsklasse) ist die QNG-Zertifizierung notwendig.
- Steuerliche Förderung (§ 35c EStG): Alternativ zu BEG-Zuschüssen können 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (max. 40.000 € über drei Jahre). Nicht kombinierbar mit BEG-Zuschüssen, aber interessant für Steuerpflichtige mit höherer Steuerlast.
- Schadstoffsanierung: Wird von der regulären BEG-Förderung nicht abgedeckt. Einige Bundesländer haben eigene Programme; kommunale Beratungsstellen kennen regionale Angebote.
Wer sich unsicher ist, welche Förderung sich für das eigene Projekt am besten eignet, sollte das beim Energieberater besprechen – er kann die Förderwege simulieren und die wirtschaftlich optimale Kombination herausarbeiten. Wer noch keinen Altbau hat, aber einen kaufen möchte, findet in der Checkliste für den Altbaukauf eine systematische Grundlage für die Zustandsbewertung vor dem Kauf.
Dies ist allgemeine Werbung und steht nicht mit dem Inhalt des Artikels in Zusammenhang. Letzte Aktualisierung am 19.07.2026 / Affiliate Links* / Bilder* von der Amazon Product Advertising API, ebenso Artikelbeschreibungen und Preise - keine Gewähr / Platzierung nach Amazonverkaufsrang
Die Sanierung eines Fertighauses ist anspruchsvoller als die eines gemauerten Altbaus – aber sie ist möglich und oft wirtschaftlich sinnvoll. Der entscheidende Unterschied liegt in der Vorbereitung: Schadstoffgutachten, Sachverständige und Energieberater müssen vor dem ersten Handwerkereinsatz da sein, nicht danach. Wer das beherzigt, vermeidet die teuersten Fehler.

Häufige Fragen
– Unser Beitrag wurde redaktionell mit Hilfe von KI erstellt. –





























